Allgemeine Reisebedingungen von Portugalurlaub - Wirtshaus zum Felsen 2009
1. Anmeldung/ Reisebestätigung
Mit Ihrer Reiseanmeldung, die schriftlich, mündlcih oder fernmünclich erfolgen kann, bieten Sie die Firma Wirtshaus zum Felsen - Ferienappartments - Portugalurlaub ( in Folge WF genannt), den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eingenen Verpflichtungen einsteht. Der Reisevertrag wird für uns verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigen. Weicht die Reisebestätigung von Ihrer Anmeldung ab, sind wir an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neue Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist unser Angebot annehmen.
2. Bezahlung
Mit Vertragsabschluss sind für Buchungen, die 30 Tage oder länger vor dem vorgesehenen Anreisetermin erfolgen, folgende Anzahlungen fällig; bei Ferienappartements für das Wirtshaus zum Felsen 30 % des Gesamtpreises, bei Buchungen unser Pauschalreisen mit Unterkunft in Portugal 30 % des Gesamtpreises sowie bei erfolgten Flugbuchungen über uns 100 % bei verbindlicher Anmeldung./ Flugbuchungen können varieren daher bitte den tagesaktuellen Preis beachten. Die Restzahlung für Pauschalreisen nach Portugal muss spätestens 14 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Erfolgt die Buchung innerhalb einer kürzeren Frist als 3 Wochen vor Reiseantritt, ist der Gesamtbetrag sofort zur Zahlung fällig. Die Kosten für eine abgeschlossen Reiseversicherung werden bei Abschluss sofort fällig! Die Bezahlung erfolgt durch Banküberweisung auf eines der Konten von WF. Ferienappartments können auch am Anreiseitag in Bar beglichen werden. EC-Karten bzw. Kreditenkartenzahlungen werden nicht akzeptiert, wir bitten Sie dies zu beachten! Bei Fehlender oder nicht rechtzeitiger Zahlung ( Zahlungsverzug ) ist WF berechtigt, Verzugszinsen mindestens in gesetzlicher Höhe sowie eine Bearbeitungsgebühr zur Geltendmachung des Verzugsschadens i.H.v. 10 € zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. WF bleibt es unbenommen, den Vertrag aufzulösen, wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist. Bei Buchungen von Gruppenreisen gelten besondere Zahlungsbedingungen. Bei Buchungen über andere Reiseveranstalter, für die wir als Vermittler auftreten, gelten deren Reisebedingungen und Zahlungsmodalitäten, die wir Ihnen bei Buchung natürlich mitteilen.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Internet ( und der Kataloge anderer Reiseveranstalter, falls dort Leistungen von uns zugegecuht werden) und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung oder Ferienappartmentsbuchung. Die in den Leistungsbeschreibungen enthaltenen Angaben sind für WF bindend, so wie sie Grundlage des Buchungsauftrages geworden sind. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Gestätigung. Vor Vertragsabschluss kan WF jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibung vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. WF bemüht sich, Ihre Wünsche nach Sonderleistungen, die nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibungen sind, nach Möglichkeit zu entsprechen. Eine Verbindliche Zusage, das die Sonderwünsche vom Leistungsträger vor Ort erfüllt werden, Kann WF nicht geben.
4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen & Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Massgeblich ist der schriftliche Zugang bei WF. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann WF Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendunger verlangen. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen Fehlens der Reisedokument wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa nicht angetreten wird.
4.a Stornogebühren für Pauschalreisen mit uns nach Portugal sowie individuelle Rundreisen - bis 30 Tage vor Reiseantritt: 10 % - 29 bis 21 Tage vor Reiseantritt 25 % - 20 bis 14 Tage vor Reiseantritt 40 % - 13 bis 7 Tage vor Reiseantritt 50 % - 6 bis 3 Tage vor Reiseantritt 70 % - ab 2 Tagen vor Reiseantritt 80 % - am Tag der Abreise keine Erstattung möglich. Wir empfehlen Ihnen bei Auslandsreisen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ( Krankheit, Unfaall, persönliche Vorkommnisse ) Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. WF kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. ( Bei Flugbuchungen treten gesonderte Umbuchungsgebühren der jeweiligen Flugunternehmen ein ). Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende WF als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch Eintritt der Dritten enstehenden Mehrkosten. Es bleib dem Reiseanbieter unbenommen, einen höheren, konkreten, Schaden geltend zu machen. Es bleibt dem Kunden unbenommen den Nachweis zu fürhren, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von WF in den u.a. Pauschalen ausgewiesenen Kosten.
5. Rücktritt dur WF
WF kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag oder Ferienappartementbuchung zurücktreten oder Antritt der Reise oder Buchung den Vertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von WF nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt WF, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis.
6. Aufhebung des Vertrages wegen aussergewöhnliche Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl WF als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann WF die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenen Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist WF verpflichtet, die notwendigen Massnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen falle die Mehrkosten dem Reisenden zu Last.
7. Fremdleistungen
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser einer Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt WF insoweit Fremdleistungen, sofern sie in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. WF haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sin in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.
8. Gewährleistung
a. Abhilfe ; wird die Reise nicht vertragsgemäss erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. WF kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismässigen Aufwand erfordert. WF kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. b. Minderung des Reisepreises; Für die Dauer einer nicht vertragsmässigen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Minderung des Reisepreises ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchern zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiern Zustand zu dem wirklichen Wert gestenden haben würde. Die Minderunt tritt nicht ein, woweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
Bitte beachten Sie in allen Fällen die Mitwirkungspflicht des Kunden / siehe Ziffer 10
9. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des WF für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder weit WF für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldenes eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftungsbeschänkung für Sachschäden bei deliktischer Hftung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beträgt je Reisegast und Reise 4.000 Euro. Liegt der Reisepreis über 1.363 Euro ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. WF Haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Bestätigung als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Kommt WV die Stellung eines vertraglichen Luftrfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Hagg und Guadelajara. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftrfachtführers für den Tod oder Körperverletzung sowie Verluste und Beschädigungen von Gepäack.
10. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuell Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglcih der örtlichen Vertretung oder Herrn Wanke persönlich zur Kenntnis zu bringen, damit - so weit möglich - für Abhilfe gesorgt werden kann. Wenn bei Individualreisen keine Reisevertretung vor Ort ist und der Leistungsträger vor Ort nicht für Abhilfe sorgt oder sorgen kann, ist der Reisende verpflichtet, Kontakt mit WF aufzunehmen. Wr werden unser Möglichstes tun, um für Abhilfe oder ggf. eine Ersatzleistung zu sorgen. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein!
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Mants nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber WF geldend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Teg gehemmt, an dem WF die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
12. Pass, Visa- und Gesundheitsvorschriften
WF steht dafür ein, deutsche Staatsangehörige über die Bestimmungen von Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften, sowie deren eventuelle Änderunger zu unterrichten. Für Angehörige andere Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. WF haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige deplomatische Vertretung, wenn der Reisende WF mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass WF die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der REise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens WF bedingt sind.
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nich die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
14. Gerichtsstand
Der Reisende kann WF nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von WF gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden massgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz won WF massgebend.
Wirtshaus zum Felsen - Gästehaus am Bodensee - Portugalurlaub
Obere Bahnhofstrasse 30 - 88662 Überlingen Tel 07551-944609
info@wirtshaus-zum-felsen.de - wwww.portugalurlaubonline.de